Gemeinsam mit der Diakonie Osnabrück, dem Caritasverband für die Diözese Osnabrück e.V., terre des hommes, der Refugee Law Clinin, der Flüchtlingshilfe Rosenplatz, der Initiative „50 aus Idomeni“ und dem Arbeitskreis der Religionen der Stadt Osnabrück möchte Exil – Osnabrücker Zentrum für Flüchtlinge e.V. Sie darum bitten, sich einzusetzen für eine familien- und flüchtlingsfreundliche Politik.
„Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.“ So steht es im Grundgesetz, Artikel 6. Leider erleben wir in unserer täglichen Arbeit, dass der Schutz des Familienlebens in Deutschland nicht für alle Menschen gilt.
Zehntausende Flüchtlinge – genaue Zahlen werden nicht erfasst – warten derzeit auf ein Wiedersehen mit ihrer Familie. Bürokratische Hürden und gesetzliche Beschränkungen verstellen den Menschen, denen die Bundesrepublik Schutz gewährt hat, den Weg zu einer Zusammenführung ihrer durch die Flucht zerrissenen Familien. Jahrelange Familientrennungen sind die Folge. Gegenwärtig leben viele Geflüchtete in großer Angst um ihre Familie: als unbegleitete Minderjährige, als Ehepartner oder Ehepartnerin, als Väter und Mütter, die allein in Deutschland sind, während ihre engsten Familienmitglieder in gefährlichen oder prekären Situationen leben.
Einen Bescheid im Asylverfahren, einen Aufenthaltstitel bei Anerkennung als Asylberechtigte und einen Termin für ein Visum für Familienangehörige zu bekommen – all dies bedeutet für die Betroffenen monate- bis jahrelanges Warten. Das gilt auch für anerkannte Flüchtlinge, die ein Recht auf Familienzusammenführung haben. Wer im Asylverfahren „nur“ den sogenannten subsidiären Schutz erhalten hat, für den ist der Familiennachzug bis März 2018 ausgesetzt. Viele Menschen warten auf genau diesen Termin, um dann zu ihren Familien reisen zu können. Eine weitere Verlängerung des Ausschlusses widerspricht dem Grundgesetz und ist menschlich eine große Enttäuschung.
Das Grundrecht auf den Schutz der Familie muss für alle gelten! Wir appellieren: In Deutschland anerkannte Flüchtlinge – sei es nach Genfer Flüchtlingskonvention oder subsidiär Schutzberechtigte – haben ein Recht auf die Zusammenführung ihrer Familien. Grundgesetz, Europarecht und Kinderrechtskonvention räumen dem Schutz der Familie einen hohen Stellenwert ein.
Wir wollen eine Politik, die sich daran hält.
» Familien schützen – in Osnabrück und überall (PDF)